Einwegpfand in Österreich

So einfach funktioniert die Rückgabe von Einwegpfand-Produkten!

Generell gilt Einwegpfand ab 2025 für alle Getränke außer Milch und Sirup, die in Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Größe von 0,1 bis 3 Litern verkauft werden. Ob Mineralwasser, Limonade oder Energy Drink – alle sind Einwegpfand-Produkte.

Damit Sie aber ganz sicher gehen können, werden Getränkeflaschen und -dosen, welche unter die Regelung fallen, in Österreich mit dem Einwegpfand-Logo gekennzeichnet. Ausnahmslos alle Getränkeverpackungen, die dem Einwegpfand unterliegen, sind sichtbar mit diesem gekennzeichnet.

Ausgenommen vom Einwegpfand-System sind:

  • Getränkeverbundkartons (= „Tetrapacks“)
  • Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff.
  • Getränkeflaschen von Milch und Milchprodukten (aus hygienischen Gründen)
  • Getränkedosen und- flaschen von Sirupen (weil diese nicht für den unmittelbaren Verzehr bestimmt sind)
  • Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und dafür verwendet werden.
 
 
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